Zusatzvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der AGB und BGB sowie der gesetzlichen Bestimmungen - SMS-Versand
Sowohl die Bundesnetzagentur (vormals RegTP) wie auch die Mobilfunknetzbetreiber gehen mittlerweile sehr konsequent gegen jegliche Form des SMS-Spammings vor. Auf Druck der Bundesnetzagentur sperren die Mobilfunknetzbetreiber die Large Accounts der Diensteanbieter und/oder Dienstleister bereits beim geringstem Verdacht, dass diese für Spam missbraucht werden.
Um sicherzustellen, dass auch künftig Entertainment-Dienste angeboten werden können, ist es zwingend, dass sich die Anbieter streng an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hierzu sind Sie auch als Partner der CNS24 AG gemäß Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gemäß der Besonderen Geschäftsbedingungen CNS24 AG verpflichtet.
Nachfolgend stellen wir Ihnen noch einmal kurz die aktuelle Rechtslage dar und fordern Sie auf, diese unbedingt und ausnahmslos bei der Erbringung Ihrer Dienste zu beachten:
Werbe-/Animations-SMS sind nur zulässig, wenn eine explizite Einwilligung des Empfängers vorliegt. Eine Einverständniserklärung durch schlüssiges Verhalten reicht nicht aus. Es reicht insbesondere dann nicht, wenn gemäß Ihrer AGB durch die Nutzung des Dienstes ein Einverständnis in den Erhalt von Werbung mit erklärt werden soll. Eine explizite Einwilligung ist zwingend notwendig. Diese muss jederzeit kostenneutral widerrufbar sein.
Sollte Ihnen im konkreten Fall keine wirksame ausdrückliche Einverständniserklärung des Endkunden vorliegen, kann die Werbung per SMS ausnahmsweise dennoch zulässig sein, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- sie müssen die Rufnummer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Endkunden erhalten haben,
- es dürfen nur eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen beworben werden,
- es bedarf eines klaren und deutlichen Hinweises an den Endkunden bereits bei der Erhebung der Rufnummer, dass seine Rufnummer zukünftig auch für Werbezwecke (SMS) genutzt werden soll, und dass der Kunde dieser Verwendung jederzeit widersprechen kann,
- sie müssen dem Endkunden im Rahmen einer jeden einzelnen Werbe-SMS erneut auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Dies erfolgt durch den Zusatz „Keine SMS mehr? Rufnummer (6ct/DTAG)“ am Ende einer jeden Werbe-SMS und ist unabhängig von der weiterhin verpflichtenden Preiskommunikation für anfallende Kosten einer Antwort SMS, welche nach dem Text und vor dem o.a. Zusatz ohne Zeilenumbruch o.ä. zu stehen hat. „Rufnummer“ ist zu ersetzen mit eine extra dafür geschalteten Rufnummer oder Servicerufnummer des Kunden, welcher die Werbe-SMS versendet
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Verpflichtungen für Sie zwingend bereits zum Großteil aus dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb sowie dem Telekommunikationsgesetz ergeben.
Der Kunde verpflichtet sich in Ergänzung zu dem bestehenden Dienstleistungsvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen gegenüber der CNS24 AG, die vorstehenden Maßgaben ausnahmslos bei dem Versand von Werbe-SMS zu beachten.